AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des ICO Instituts für Coaching & Organisationsberatung (GbR)

 

I. Allgemeine Bestimmungen

 

§ 1 Geltungsbereich

Für alle Seminare, Ausbildungen, Workshops oder sonstigen Leistungen der ICO GbR gelten ergänzend zu den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

 

II. Besondere Bestimmungen für Ausbildungen, Trainings-, & Seminar-Veranstaltungen

 

§ 2 Allgemeines

Die Veranstaltungen der ICO GbR stehen grundsätzlich jedem Interessierten offen. Die Teilnahme setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit voraus. Die Seminare & Ausbildungen dienen der professionellen Fort- und Weiterbildung. Sie stellen weder eine Form der Therapie noch eine Berufsausbildung dar. Ein Recht auf Teilnahme an
den einzelnen Veranstaltungen mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht. Ausnahmen hinsichtlich der Teilnahmevoraussetzungen, beispielsweise Berufserfahrung oder spezielle berufliche Qualifizierungen, behält sich die ICO GbR vor und weist in diesem Fall gesondert darauf hin.

 

§ 3 Buchung von Trainings- oder Seminarveranstaltungen

  1. Die Anmeldung wird verbindlich, indem die ICO GbR die Teilnahme des Kunden schriftlich bestätigt. Die Rechnungsstellung erfolgt ca. 4 Wochen vor der Veranstaltung.
  2. Aufgrund der – im Interesse der Kunden – begrenzten Teilnehmerzahl werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt.
  3. Die bei Seminarveranstaltungen eingesetzten Trainer handeln während ihrer Tätigkeit ausschließlich im Auftrag und im Namen der ICO GbR. Innerhalb eines Zeitraums von 24 Monaten nach Beendigung der Trainings- oder Seminarveranstaltung sind Zusatz-, Folge- und Neuaufträge mit den Trainern ausschließlich über die ICO GbR abzuwickeln.

 

§ 4 Preise für Seminarveranstaltungen, Stornierungen und Umbuchungen

  1. Für die Teilnahme an Seminarveranstaltungen gelten die in den Infopaketen angegebenen Preise. Ratenzahlungen sind möglich, bedürfen aber der ausdrücklichen Absprache.
  2. Die Teilnahmegebühr ist nach Erhalt der Rechnung fällig. Wurde die Teilnahmegebühr bis zum Beginn der Veranstaltung nicht gezahlt, ist eine Teilnahme nicht möglich.
  3. Die Preise beinhalten die Trainingsleistungen (wie ausgeschrieben) und die Trainingsunterlagen sofern nichts anderes angegeben ist. Die Teilnehmer erhalten zudem eine schriftliche Teilnahmebestätigung und nach Erbringung der vorausgesetzten Leistungen eine Zertifikatsurkunde. Sonstige Kosten, wie beispielsweise Übernachtungs- und Fahrtkosten hat der Teilnehmer selbst zu tragen. Ein Nichterscheinen oder eine nur zeitweise Teilnahme an einer Veranstaltung berechtigt nicht zur Kürzung der Teilnahmegebühr.
  4. Es besteht weiterhin kein Nachholanspruch. Aus Kulanzgründen und, sofern freie Kapazität vorhanden ist, gewähren wir in den Ausbildungen die Möglichkeit, ein Modul nachzuholen.
  5. Stornierung von einzelnen Modulen
    Kann ein Teilnehmer nach Beginn der Ausbildung an einem oder mehreren Modulen aus wichtigen Gründen nicht teilnehmen, besteht die Möglichkeit, das versäumte Modul nach Absprache mit dem ICO-Office und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Plätzen in späteren Ausbildungsgängen nachzuholen. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren ist nicht möglich. Für jegliche Umbuchungen in einen anderen Ausbildungsgang erheben wir eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 Euro. Erfolgt die Stornierung, später als 8 Wochen vorher, wird beim Nachholen zudem die Tagungspauschale des Seminarhotels in Rechnung gestellt.
  6. Stornobedingungen
    6.1. Der Teilnehmer ist berechtigt bis zu 6 Wochen vor Beginn der Ausbildung von der Ausbildung zurückzutreten. In diesem Fall wird eine Bearbeitungspauschale von € 150,- zzgl.
    19% MwSt. einbehalten. Diese Regel gilt für den Fall, dass die angemeldete Person keine vom ICO akzeptierte Ersatzperson stellt und der Platz nicht durch einen Teilnehmer der
    Warteliste besetzt werden kann.
    6.2. Wird bei einer laufenden Ausbildung nach dem 1. Modul die Teilnahme seitens des Teilnehmer abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines Teilbetrages oder auf
    Teilnahme an einer anderen geschlossenen Gruppe.
  7. Tagungshotels
    Findet die Veranstaltung in einem Tagungshotel statt, wird für jeden Teilnehmer jeweils bis zu vier Wochen vor Ausbildungsbeginn ein Zimmerkontingent reserviert. Die Buchung des Zimmers wird von den Teilnehmern selbst veranlasst; die Kosten für die Übernachtung werden von den Teilnehmern übernommen.

 

§ 5 Durchführung von Trainings- und Seminarveranstaltungen, Absage und Ausfall, rechtliche Hinweise

  1. Die ICO GbR behält sich vor, auch bestätigte Veranstaltungen aus organisatorischen oder sonstigen wichtigen Gründen (z. B. bei zu geringer Teilnehmerzahl) bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Die ICO GbR wird sich jedoch in diesem Fall bemühen, Alternativen anzubieten. Bei einer Absage oder einem Ausfall der Veranstaltung, z. B. bedingt durch höhere Gewalt, wird die ICO GbR die Teilnehmer unverzüglich informieren und bereits gezahlte Teilnahmegebühren erstatten; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
  2. Die ICO GbR behält sich vor Trainer nach- oder umzubesetzen. Dem Kunden entstehen daraus keine
    Ansprüche, insbesondere nicht auf Kündigung oder Umbuchung.

 

§ 6 Urheberrechte an Schulungsunterlagen

Alle Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte hinsichtlich der Schulungsunterlagen, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der Vervielfältigung, verbleiben bei der ICO GbR. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch die ICO GbR darf kein Nutzer die Schulungsunterlagen, ganz oder teilweise, in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduzieren, vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben.

 

§ 7 Ausschluss von der Teilnahme

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Teilnehmern die weitere Teilnahme an der Ausbildung zu verwehren, wenn sich aus Sicht der Ausbildungsleitung während der Ausbildung eine fachliche oder persönliche Nichteignung des Teilnehmers herausstellt. Bereits bezahlte Seminargebühren für nicht besuchte Ausbildungsteile werden in diesem Fall zurückerstattet. Anteilige Seminargebühren für bereits besuchte Seminarteile werden nicht rückerstattet. Ebenso bestehen keinerlei weitere Ansprüche.

 

§ 8 Umsatzsteuer und Zahlung

  1. Die vereinbarten Honorare bzw. Preise verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, netto zuzüglich Umsatzsteuer.
  2. Zahlungsverpflichtungen der Kunden sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
  3. Die ICO GbR stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus. Die ICO GbR darf die Rechnung auch als pdf-Datei per E-Mail übermitteln.

 

§ 9 Haftung

Für Sach- und Vermögensschäden, welche die ICO GbR zu vertreten hat, haftet sie – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur insoweit, als ihr Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

§ 10 Datenschutz

  1. Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der ICO GbR auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der ICO GbR selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
  2. Der Veranstalter verpflichtet sich, alle Informationen, die er über die Teilnehmer erfährt, Dritten nicht zugänglich zu machen. Auch die Teilnehmer binden sich an eine strikte Schweigepflicht über alle persönlichen Informationen.
  3. Der Kunde willigt darin ein, dass seine personenbezogenen Daten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zum Zwecke der weiteren Betreuung, Qualitätssicherung und Dokumentation gespeichert werden.
  4. Mit der Teilnahme an Veranstaltungen des ICO erklären sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer damit einverstanden, dass das ICO personenbezogene Daten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses nutzt und anderen Ausbildungsteilnehmern und deren Trainer im Rahmen ihrer Ausbildung in Form einer Kontaktliste zur Verfügung stellt sowie auf unbestimmte Zeit für interne Zwecke speichert. Darüber hinaus gelten die aktuellen Datenschutzbestimmungen des ICO. Des Weiteren stimmt der Kunde der Übersendung einer Fotodokumentation per E-Mail am Ende eines gebuchten Seminars bzw. einer besuchten Veranstaltung zu.
  5. Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen zu informieren.
  6. Für nähere Informationen zum Datenschutz, zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sowie damit verbundener Rechte des Kunden auf Auskunft, Widerspruch, Widerruf, Beschwerde, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung wird verwiesen auf die Datenschutzerklärung, die unter www.ico-online.de eingesehen oder durch eine E-Mail info@ico-online.de in schriftlicher Form angefordert werden kann.

 

§ 11 Anti-Sekten-Erklärung

Die ICO GbR erklärt hiermit 1) dass weder Mitarbeiter bzw. das Unternehmen oder die Sozietät nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeiten, 2) dass weder der Inhaber noch die Mitarbeiter nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werden bzw. keine Kurse und/ oder Seminare nach der Technologie von L. Ron Hubbard besuchen und 3) dass die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung des Unternehmens und für die Ausübung der
Beratungs- und Coachingtätigkeit abgelehnt wird.

 

III. Schlussbestimmungen

 

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollte eine Regelung des Auftrages oder dieser Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Regelungen des Auftrages sowie dieser Vertragsbedingungen nicht. Für diesen Fall ist zwischen den Vertragsparteien eine rechtswirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck sowie der wirtschaftlichen Zielsetzung der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Entsprechend ist zu verfahren, falls der Auftrag oder diese Vertragsbedingungen eine regelwidrige Lücke aufweisen sollten, die durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu schließen ist.

 

Stand: 01. Aug. 2019

 

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